Preise
Pflegeleistungen nach Wunsch im ambulanten Pflegedienst
Die Kunden können Pflegeleistungen aus einem individuellen, auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Katalog, wählen:
Die nachfolgenden Leistungen werden von der Pflegeversicherung anerkannt. Die monatliche Erstattung in den einzelnen Pflegestufen beträgt zur Zeit bei Sachleistung und Kombinationsleistung:
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Pflegestufe I
440,00 € -
Pflegestufe II
1040,00 € - Pflegestufe III
1.510,00 € - Besondere Härtefälle
1.918,00 €
| Kleine Morgen-/Abendtoilette | 12,96 € |
beinhaltet insbesondere:
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| Große Morgen-/Abendtoilette | 20,52 € |
beinhaltet insbesondere:
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| Lagern / Betten | 3,60 € |
beinhaltet insbesondere:
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| Lagern als alleinige Leistung | 7,20 € |
| Alleinige Leistung bedeutet in diesem Zusammenhang auch nicht in Verbindung mit einem Einsatz im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. |
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| Mobilisation | 5,40 € |
| Mobilisation umfasst alle gezielten bewegungsfördernden Maßnahmen, die zusätzlich zu den grundpflegerischen oder pflegeaktivierenden Maßnahmen erbracht werden. Hierzu zählen z.B. gesonderte Sitz-, Steh- und Gehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln), bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen. Art und Umfang der Mobilisation sind abhängig vom Ausmaß der Behinderung oder Beinträchtigung des Pflegebedürftigen, sie muss jedoch einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand erfordern. | |
| Mobilisation als alleinige Leistung | 7,20 € |
| Alleinige Leistung bedeutet in diesem Zusammenhang auch nicht in Verbindung mit einem Einsatz im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. |
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| Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 9,00 € |
beinhaltet insbesondere:
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| Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) |
3,60 € |
beinhaltet insbesondere:
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| Darm- und Blasenentleerung |
3,60 € |
beinhaltet insbesondere:
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| Darm- und Blasenentleerung Vollversorgung |
7,20 € |
beinhaltet insbesondere:
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| Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung |
2,52 € |
beinhaltet insbesondere:
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| Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung | 21,60 € |
beinhaltet insbesondere:
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| Hauswirtschaftliche Verrichtungen |
19,44 € / Std. |
Beheizen der Wohnung, beinhaltet insbesondere:
Reinigung der Wohnung, beinhaltet insbesondere:
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, beinhaltet insbesondere:
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als Basiswert gelten 30 Minuten 9,72 € danach je angefangene 15 Minuten 4,86 €
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| Einkauf |
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beinhaltet insbesondere:
Zubereitung einer Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen beinhaltet insbesondere:
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Maximale Stundenzahl 22,50 € / Std. 22,50 € / Std.
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Pflegesätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI |
Pflegestufe I und II: 16,00 € Pflegestufe III: 26,00 € |
beinhaltet insbesondere:
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| Erstbesuch / Folgebesuch |
21,60 € |
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beinhaltet insbesondere:
Ergibt sich eine gravierende Änderung des Hilfe- bzw. Pflegebedarfs, z.B. nach einem stationären Aufenthalt, kann ein erneuter Besuch abgerechnet werden. |
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| "Zusätzliche Betreuungsleistung" |
22,00 € / Std. |


