Preise

Pflegeleistungen nach Wunsch im ambulanten Pflegedienst

Die Kunden können Pflegeleistungen aus einem individuellen, auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Katalog, wählen:

Die nachfolgenden Leistungen werden von der Pflegeversicherung anerkannt. Die monatliche Erstattung in den einzelnen Pflegestufen beträgt zur Zeit bei Sachleistung und Kombinationsleistung:

  • Pflegestufe I
    440,00 €
  • Pflegestufe II
    1040,00 €
  • Pflegestufe III
    1.510,00 €
  • Besondere Härtefälle
    1.918,00 €
Kleine Morgen-/Abendtoilette 12,96 €
beinhaltet insbesondere:
  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  • An-/Auskleiden
  • Teilwaschen (z. B. Gesicht, Hände, Intimbereich, Haarwäsche, ggf. Hautpflege)
  • Mundpflege und Zahnpflege
  • Kämmen einschließlich Herrichten Tagesfrisur
 
Große Morgen-/Abendtoilette 20,52 €
beinhaltet insbesondere:
  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  • An-/Auskleiden
  • Waschen/Duschen/Baden mit Haut- und/oder Nagelpflege/Haare waschen
  • Rasieren
  • Mundpflege und Zahnpflege
  • Kämmen einschließlich Herrichten Tagesfrisur
  • Betten machen/richten
 
Lagern / Betten 3,60 €
beinhaltet insbesondere:
  • Betten machen/richten
  • Lagern umfasst alle Maßnahmen, die den Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen ermöglichen, Sekundärerkrankungen vorbeugen und die Therapie unterstützen.
 
Lagern als alleinige Leistung 7,20 €
Alleinige Leistung bedeutet in diesem Zusammenhang auch nicht in Verbindung mit einem Einsatz im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.
 
Mobilisation 5,40 €
Mobilisation umfasst alle gezielten bewegungsfördernden Maßnahmen, die zusätzlich zu den grundpflegerischen oder pflegeaktivierenden Maßnahmen erbracht werden. Hierzu zählen z.B. gesonderte Sitz-, Steh- und Gehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln), bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen. Art und Umfang der Mobilisation sind abhängig vom Ausmaß der Behinderung oder Beinträchtigung des Pflegebedürftigen, sie muss jedoch einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand erfordern.  
Mobilisation als alleinige Leistung 7,20 €
Alleinige Leistung bedeutet in diesem Zusammenhang auch nicht in Verbindung mit einem Einsatz im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.
 
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 9,00 €
beinhaltet insbesondere:
  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Hilfen beim Essen und Trinken
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
 
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
3,60 €
beinhaltet insbesondere:
  • Aufbereitung der Sondennahrung
  • Verabreichung der Sondenkost
 
Darm- und Blasenentleerung
3,60 €
beinhaltet insbesondere:
  • Hilfen/Unterstützen bei der Blasen- und/oder Darmentleerung,  einschließlich
  • Entsorgung von Ausscheidungen, gegebenenfalls den Transfer zur Toilette
 
Darm- und Blasenentleerung Vollversorgung
7,20 €
beinhaltet insbesondere:
  • Hilfen/Unterstützen bei der Blasen- und/oder Darmentleerung, z. B. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen
  • Intimhygiene
  • Betten machen/richten
 
Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
2,52 €
beinhaltet insbesondere:
  • An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohn.
  • Treppensteigen
 
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung 21,60 €
beinhaltet insbesondere:

  • Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen)

 
Hauswirtschaftliche Verrichtungen
19,44 € / Std.
Beheizen der Wohnung, beinhaltet insbesondere:
  • Beschaffung des verwendungsfähigen Heizmaterials
  • Heizen
  • Entsorgung der Heizrückstände

Reinigung der Wohnung, beinhaltet insbesondere:
  • Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches (Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) 
  • Trennung und Entsorgung des Abfalls
  • Staubsaugen, Naßreinigung und Staubwischen

Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, beinhaltet insbesondere:
  • Wechseln der Wäsche
  • Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern)
  • Einräumen der Wäsche

als Basiswert gelten 30 Minuten

9,72 €

danach

je angefangene 15 Minuten

4,86 €

 

Einkauf
 
beinhaltet insbesondere:

  1. Erstellen des Einkaufs- und Speiseplanes
  2. Das Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung z.B. Gesichtscreme und Putzmittel
  3. Besorgungen z.B. Post, Arzt, Apotheke
  4. Unterbringung der gekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank

Zubereitung einer Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen beinhaltet insbesondere:

  1. Kochen einer Mahlzeit (umfasst auch das mundgerechte Zubereiten der Nahrung)
  2.  Spülen
  3. Reinigen des Arbeitsbereiches

Maximale Stundenzahl
pro Monat:

Pflegestufe I:  
13,25 € / Std.

Pflegestufe II:  

22,50 € / Std.

Pflegestufe III:  

22,50 € / Std.

Pflegesätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI


Pflegestufe I und II:
16,00 €

Pflegestufe III:
26,00 €
beinhaltet insbesondere:
  • Beratung
  • Hilfestellung
  • Kurzmitteilung
 
Erstbesuch / Folgebesuch
21,60 €

beinhaltet insbesondere:

  1. Anamnese
  2. Einleitung der Pflegeplanung

Ergibt sich eine gravierende Änderung des Hilfe- bzw. Pflegebedarfs, z.B. nach einem stationären Aufenthalt, kann ein erneuter Besuch abgerechnet werden.

 
"Zusätzliche Betreuungsleistung"
22,00 € / Std.

 

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